Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
Rafik und Al-Mufti GbR
Translation- RM
Josephinenstr. 12
04317 Leipzig
Tel: +49 (0)341 – 24 87 78 45
Fax: +49 (0)341 – 24 87 78 46
1.1 Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
1.2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
1.3 Zusatzleistungen
Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahrens zu vervielfältigende sog. reprofähige Texte usw., werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern dem Übersetzer ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vorausgesetzt wird. Eine Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur merfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzung) des Übersetzers ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich im vorbenannten Sinne dem Übersetzer die Übersetzung als solche kennzeichnet oder wenn es der Auftraggeber unterlässt, dem Übersetzer vor dem Druck einen Bürstenabzug des Textes zwecks Korrekturlesung vorzulegen.
1.4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
1.5 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
- Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
- Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.
- Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
1.6 Haftung
- Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
- Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
1.7 Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
1.8 Mitwirkung Dritter
- Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
- Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.
1.9 Vergütung
- Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
1.10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
1.11 Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
1.12 Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
- Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.13 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
1.14 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
2 Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschaufträge
2.1 Dolmetscharten
2.1.1 Simultandolmetschen
Die Dolmetscher sitzen in einer schalldichten Kabine und übertragen den vom Redner gesprochenen Text zeitgleich (simultan) in die Zielsprachen.
Da Simultandolmetschen eine hohe Konzentration erfordert, müssen sich die Dolmetscher alle 20 bis 30 Minuten ablösen können. Demzufolge muss eine ausreichende Zahl von Simultandolmetschern zur Verfügung stehen.
Einsatzbereiche:
- größere Veranstaltungen
- mehrsprachige Konferenzen
- Tagungen, bei denen die Zeitverzögerung durch Konsekutivdolmetschen zu groß wäre
2.1.2 Konsekutivdolmetschen
Die Übertragung erfolgt zeitversetzt nach dem Vortrag des Originaltextes. Die Dauer der Veranstaltung verlängert sich im Vergleich zum Simultandolmetschen auf etwa das Doppelte pro Zielsprache.
Einsatzbereiche:
Kurze Ansprachen, oder auch Verhandlungen, bei denen auf die Anwesenheit des Dolmetschers im Verhandlungsraum Wert gelegt wird.
2.1.3 Flüsterdolmetschen
Der Dolmetscher spricht gleichzeitig mit dem Redner, setzt aber keine besonderen technischen Hilfsmittel ein. Bei mehreren Personen kann eine Flüsterdolmetschanlage eingesetzt werden, die die Übersetzung über ein Mikrofon an einen Satz von Kopfhörern überträgt.
Da Flüsterdolmetschen dieselbe oder mehr Konzentration als Simultandolmetschen erfordert, sind bei längeren Veranstaltungen ebenfalls zwei Dolmetscher je Zielsprache notwendig.
Einsatzbereiche:
Geeignet für die Betreuung kleiner Gruppen, z.B. bei Werksführungen oder Besichtigungen. Flüsterdolmetschen kann Simultandolmetschen nicht ersetzen, da Originalredner und Dolmetscher im gleichen Raum sprechen und sich so unvermeidbare Störeffekte ergeben.
2.1.4 Verhandlungsdolmetschen
Kürzere Textpassagen werden in der Gesprächssituation zeitversetzt und abschnittsweise in die Zielsprache übertragen.
2.2 Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Dolmetscher und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2.3 Verträge
Verträge werden stets entweder direkt zwischen dem Dolmetscher und dem Ausrichter der Konferenz oder direkt zwischen dem Dolmetscher und der Person geschlossen, die der Ausrichter mit der vertraglichen und finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher ordnungsgemäß beauftragt hat.
2.4 Tätigkeit des Dolmetschers
Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen, sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind; schriftliche Übersetzungen gehören nicht zu seiner Tätigkeit. Der Dolmetscher unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflußnahme durch Dritte ab. Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.
2.5 Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt, soweit nicht abweichend geregelt, 8 Stunden pro Arbeitstag zuzüglich einer 1-stündigen Pause, bzw. 6 Stunden pro Arbeitstag zuzüglich einer 1-stündigen Pause bei Simultan – und Flüsterdolmetschen. Wird die Arbeitszeit bei Simultan- oder Flüsterdolmetschen voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Veranstaltung eine Aufstockung des Dolmetscherteams. Über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden werden mit einem bei Auftragserteilung festgelegten Stundensatz in Rechnung gestellt.
2.6 Vorbereitungsmaterial
Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte usw.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz. Falls der Auftraggeber die entsprechenden Unterlagen nicht zur Verfügung stellen kann, unterstützt er den Dolmetscher bei der Kontaktaufnahme mit den Sprechern der zu dolmetschenden Vorträge, damit dieser sich über die zu dolmetschenden Inhalte informieren oder selber Vorbereitungsmaterial beschaffen kann.
2.7 Simultandolmetschen von abgelesenen Texten und Filmen
Soll ein Text während der Veranstaltung verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, daß die Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, daß die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen).
Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.
2.8 Honorar
Honorare sowie Tage- und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Entgelte werden ohne Steuerabzug gezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
2.9 Honorar bei Rückzug des Auftrags durch den Auftraggeber
Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen, hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
Nimmt der Dolmetscher während der Ausfallzeit einen anderen Dolmetschauftrag an, so verringert sich das Ausfallhonorar entsprechend.
2.10 Reisebedingungen
Die Reisebedingungen werden so festgelegt, daß sie weder die Gesundheit des Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluß an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.
2.11 Entlassung aus dem Vertrag
Sollte der Dolmetscher aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wird er dafür sorgen, daß ihn ein qualifizierter Kollege zu den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in den Fällen, in denen ein Beratender Dolmetscher das Team zusammengestellt hat, der Zustimmung dieses Dolmetschers.
2.12 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von höherer Gewalt betroffen sind.
2.13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.